Wir schreiben Rechtssicherheit groß
Das Vimcar Fahrtenbuch erfüllt alle Anforderungen der deutschen Finanzbehörden.

Sorgenfreies und rechtssicheres Fahrtenbuch mit Vimcar
Perfekte Datenlage
Lückenlos.
Der Vimcar Fahrtenbuchstecker dokumentiert jede Fahrt, die Sie unternehmen. Die Speicherung und Übertragung an das Vimcar Rechenzentrum in Frankfurt erfolgt automatisch.
Manipulationssicher.
Manipulationssicher. Uhrzeit, Datum und zurückgelegte Strecke: Die Rahmendaten jeder Fahrt sind nicht editierbar, Einträge können nicht gelöscht werden. Damit erfüllt Vimcar das BFH-Urteil vom 16.3.2006, BStBl. II, S. 625. Es besteht keine Möglichkeit zur Änderung der im Nutzerkonto hinterlegten Fahrtenbuchsätze. Bearbeitung durch die Fahrtenbuchsoftware geschieht auf Kommentar-, nicht Editierebene.
Sicherheit
10 Jahre Aufbewahrung.
Wir übernehmen die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Sie. Alle Fahrtenbuchsätze werden im gesicherten Vimcar Rechenzentrum in Frankfurt vorgehalten: 10 Jahre lang und auch, sollten Sie bereits kein Kunde mehr bei Vimcar sein.
SSL-Verschlüsselung.
Vimcar unterliegt den Deutschen Datenschutzgesetzen und unterwirft sich freiwillig dem permanenten Audit durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Sensible Nutzerdaten werden ausschließlich SSL-verschlüsselt transportiert und nach neuestem Stand der Technik in Rechenzentren in Frankfurt verwaltet und gesichert.
Rechtskonform
Änderungshistorie.
Fahrtkategorie, Anlass der Fahrt, aufgesuchter Geschäftspartner: Alle nachträglichen Änderungen nach dem ersten Eintrag werden minutiös in Ihrem Fahrtenbuch protokolliert. Damit erfüllt Vimcar das BFH Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04.
Zeitnah geführt.
Fahrten können 7 Tage lang bearbeitet werden. Danach sind Fahrtenbucheinträge schreibgeschützt, unbearbeitete Einträge werden als Privatfahrten abgelegt. Damit erfüllt Vimcar den Beschluss des OFD Rheinland und Münster, Kurzinfo LSt-Außendienst Nr. 02/2013 vom 18.2.2013.