Leitfaden zur Anpassung Ihres geldwerten Vorteils

8/15/2024

Die private Nutzung des Firmenwagens ist als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Arbeitgeber treffen oft die Wahl, die teurere Methode zur Berechnung dieses Vorteils anzuwenden, was zu höheren Steuerbelastungen für die Arbeitnehmer führen kann. Doch es besteht die Möglichkeit, eine Korrektur der Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenversteuerung zu beantragen. Wie das geht, und warum ein digitales Fahrtenbuch sparen hilft, erfahren Sie hier.

Was ist der geldwerte Vorteil?

Immer häufiger wird Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, der auch für private Zwecke genutzt werden kann, beispielsweise für Einkäufe, Urlaubsreisen oder Fahrten zwischen zuhause und dem Arbeitsplatz. Diese Bereitstellung eines Firmenwagens für private Zwecke wird als geldwerter Vorteil betrachtet und unterliegt der Einkommenssteuer.

Die Versteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil bedeutet, dass dieser als zusätzlicher Teil des Arbeitslohns betrachtet wird und dementsprechend in der Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird. Wenn der Firmenwagen sowohl für private Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte genutzt werden darf, führt dies zu zusätzlichen Steuerabgaben.

Werden nicht-private Fahrten besteuert?

Private Fahrten, wie oben beschrieben, sind zu unterscheiden von Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte (normalerweise dem Arbeitsplatz). Letztere zählen nicht als "private Fahrten" und unterliegen einer separaten Besteuerung.

Wichtig ist es, zwischen Privatnutzung und Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte zu unterscheiden. Was passiert jedoch, wenn Sie überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte haben und außerhalb Ihres Wohnorts arbeiten – müssen dann auch Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz besteuert werden?

  • Wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, jedoch gelegentlich zum Firmensitz Ihres Arbeitgebers fahren, müssen diese Fahrten nicht versteuert werden. Die Versteuerung der Privatnutzung bleibt jedoch bestehen.
  • Wenn Sie den Firmenwagen überhaupt nicht privat nutzen dürfen und Ihr Arbeitgeber ihn nur für berufliche Zwecke zur Verfügung stellt, müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern. Beispiele hierfür sind Fahrten zu Kundenterminen, Fortbildungen oder Seminaren. Die Nutzung des Firmenwagens erfolgt ausschließlich beruflich.

Wie wird der geldwerte Vorteil ermittelt?

Die Frage ist, wie und in welchem Umfang dieser geldwerte Vorteil als Arbeitslohn besteuert wird, denn es handelt sich faktisch um die Bereitstellung eines Firmenwagens und nicht um Arbeitslohn in Form von Geld.

  • Es muss daher ein Wert für die Nutzung des Fahrzeugs ermittelt werden, der als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden muss.
  • Dieser geldwerte Vorteil (= Arbeitslohn) kann entweder nach der Pauschal (1 Prozent) - oder Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.

Die 1-Prozent-Regelung

Bei der 1% Methode wird der geldwerte Vorteil pauschal auf 1 Prozent des Listenpreises (Bruttolistenpreis) des Firmenwagens pro Monat festgelegt.

Der geldwerte Vorteil wird dann monatlich als geldwerter Vorteil dem Bruttogehalt des Mitarbeiters hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung für die private Nutzung von Dienstwagen einschließlich Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird zusätzlich ein Aufschlag zum geldwerten Vorteil hinzugerechnet. Für die private Nutzung im Rahmen der Arbeitswege wird ein pauschaler Betrag von 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berücksichtigt. Die Berechnung mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer legt Fahrten zur Arbeit an 15 Tagen pro Monat zugrunde.

Diese Methode ist einfacher in der Anwendung, kann teurer sein als die Fahrtenbuchmethode, erfordert jedoch keine genaue Erfassung der tatsächlichen privaten Nutzung.

Das elektronische Fahrtenbuch hilft bei der Korrektur des geldwerten Vorteils und Firmenwagenversteuerung

Beim elektronischen Fahrtenbuch wird die tatsächliche Nutzung des Firmenwagens genau dokumentiert, insbesondere alle dienstlichen und privaten Fahrten. Die privaten Fahrten werden dabei separat erfasst und können entweder durch Aufzeichnung der Kilometerstände oder durch andere geeignete Aufzeichnungsmethoden nachgewiesen werden. Anhand dieser Aufzeichnungen wird der geldwerte Vorteil basierend auf den tatsächlichen Kosten für die private Nutzung des Fahrzeugs berechnet.

  • Wichtig: Innerhalb eines Jahres und für dasselbe Fahrzeug ist ein Wechsel von einer Methode zur anderen nicht möglich. Nur bei Erhalt eines neuen Firmenfahrzeugs kann eine Änderung der Methode beim Lohnsteuerabzug erfolgen.

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Alles rundum die Korrektur des geldwerten Vorteils

Was ist die Korrektur des geldwerten Vorteils und Firmenwagenversteuerung?

  • Wie konsolidiere ich meine Daten, um strategische Handlungen abzuleiten?
  • Wie behalte ich die Kosten im Überblick und vermeide Mehrkosten?
  • Wie delegiere ich Aufgaben?Die Korrektur des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenversteuerung bezieht sich auf eine Anpassung oder Änderung der Berechnungsmethode des geldwerten Vorteils, die dazu führen kann, dass der Arbeitnehmer möglicherweise weniger Steuern zahlen muss.
  • In Deutschland gibt es zwei gängige Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenversteuerung: die Pauschal- und die Fahrtenbuchmethode, wie oben bereits erwähnt. Wenn eine dieser Methoden zu einer zu hohen Besteuerung führt oder sich die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers ändern, kann eine Korrektur erforderlich sein.
  • Die 0,002 %-Methode ist eine Korrekturmethode, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung angewendet werden kann.
  • Diese Methode ermöglicht eine genauere Berücksichtigung der tatsächlich für private Zwecke genutzten Kilometer im Vergleich zur pauschalen Schätzung durch die Pauschal- oder Fahrtenbuchmethode.
  • Wenn sich herausstellt, dass die tatsächlich privat zurückgelegten Kilometer deutlich weniger sind als die geschätzten Kilometer, kann dies zu einer Korrektur des geldwerten Vorteils führen und somit zu einer Reduzierung der Steuerlast des Arbeitnehmers.
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So funktioniert die Korrektur des geldwerten Vorteils und Firmenwagenversteuerung

Alternative Berechnung - tatsächlich durchgeführte Fahrten.

Anstelle der herkömmlichen Berechnungsmethode, die 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer für Fahrten zur Arbeit an 15 Tagen im Monat annimmt, wird bei dieser Alternative berücksichtigt, dass das Fahrzeug möglicherweise an weniger als 15 Tagen für Arbeitswege genutzt wird. Dies führt zu einer höheren Berechnung von 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer, wenn das Fahrzeug seltener genutzt wird.

Es ist jedoch möglich, den geldwerten Vorteil nach der 0,002 %-Methode zu korrigieren, was zu einer möglichen Verringerung der Steuerlast führen kann.

Eine alternative Methode besteht darin, 0,002% des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Tag zu berechnen. Diese Option erweist sich für den Steuerpflichtigen als vorteilhafter, wenn weniger als 15 Tage im Monat für den Arbeitsweg zurückgelegt werden.

Ein Beispiel für den Unterschied

Max nutzt einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 €. Er fährt auch an 10 Tagen pro Monat zu seinem Arbeitsplatz, der 25 km entfernt ist.

Berechnung des monatlichen geldwerten Vorteils (0,03%):

0,03%-Methode:

30.000 € * 0,03% * 25 km = 225 €

0,002%-Methode:

30.000 € * 0,002% * 25 km * 10 Tage = 150 €

Die alternative Berechnung ist günstiger, da Max dadurch einen niedrigeren Betrag als geldwerten Vorteil versteuert.

Korrektur mit der Steuererklärung

Im besten Fall wird die alternative Berechnung bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt, was sich positiv auf die monatlichen Gehaltszahlungen auswirkt. Dafür muss dem Arbeitgeber eine Aufstellung der Tage vorgelegt werden, an denen der Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zur Arbeit genutzt wurde. Diese Aufstellung muss die entsprechenden Datumsangaben enthalten und wird dann den Lohnunterlagen beigefügt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Methode während des laufenden Jahres nicht gewechselt werden darf. Allerdings besteht die Möglichkeit, diesen Sachverhalt auch im Veranlagungsverfahren, also in der Steuererklärung, anzuführen. Falls eine Änderung der Besteuerung mit der Steuererklärung angestrebt wird, ist ebenfalls eine Aufstellung der Fahrten zur Arbeitsstelle mit entsprechenden Datumsangaben vorzulegen. Zusätzlich benötigt das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass zuvor eine Berechnung mit 0,03% durchgeführt wurde. Dieser Nachweis könnte beispielsweise eine Gehaltsabrechnung oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein.

Welche Auswirkungen haben Zuzahlungen an den Arbeitgeber?

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, monatliche Zuzahlungen oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens zu leisten, mindern diese Zuzahlungen den geldwerten Vorteil bzw. den zu versteuernden Arbeitslohn.

Beispiel für eine einmalige Zuzahlung

Angenommen, Sie erhalten am 01.01.2024 einen Firmenwagen von Ihrem Arbeitgeber mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Der geldwerte Vorteil beträgt monatlich 400 Euro oder jährlich 4.800 Euro. Um eine Sonderausstattung zu erhalten, leisten Sie eine Zuzahlung von 5.000 Euro. Dadurch wird Ihr geldwerter Vorteil im Jahr 2024 auf 0 Euro reduziert. Ein negativer Betrag ist nicht möglich, daher werden die verbleibenden 200 Euro des Jahres 2024 auf den geldwerten Vorteil im Jahr 2025 angerechnet.

Dabei ist möglich, regelmäßige, unregelmäßige oder laufende Zuzahlungen zu leisten, die den geldwerten Vorteil im Zahlungsjahr auf maximal 0 Euro senken. Zum Beispiel könnten Sie monatlich 200 Euro zum Firmenwagen beisteuern, sodass der besteuerte monatliche geldwerte Vorteil nur 200 Euro beträgt.

Bei einer Zuzahlung, die den geldwerten Vorteil übersteigt, geht der überschüssige Betrag verloren und kann nicht in den Folgejahren angerechnet werden.

Vimcar Fahrtenbuch: Ohne großen Aufwand geldwerten Vorteil von Steuer zurückholen

Ein elektronisches Fahrtenbuch empfiehlt sich für alle, die Zeit beim Fahrtenbuchführen sparen möchten. Digitale Fahrtenbücher nehmen die Mühe des Notierens ab und erinnern die Nutzer, wenn eine Fahrtenkategorisierung fehlt. Das Vimcar Fahrtenbuch ist ein Beispiel für ein Programm, das mit einer optionalen mobilen Komponente wie einer App auf einem Smartphone kombiniert werden kann. Die Anwendung registriert einzelne Fahrten und überträgt sie an die Software. Am Ende erstellt es selbstständig ein Fahrtenbuch für die Steuererklärung. Soft- und Hardware von Vimcar sind auf alle steuerlichen Anforderungen abgestimmt, inklusive zehnjähriger Archivierungspflicht.

Das Beste: Anstelle eines pauschalen Satzes von einem Prozent kann der Fahrzeugnutzer auch die tatsächlichen Aufwendungen als Sachbezüge ansetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Wer ein Fahrtenbuch verwendet, kann alle fahrzeugbezogenen Ausgaben steuerlich absetzen, einschließlich der jährlichen Fahrzeugabschreibung ohne Sonderabschreibung. Entscheiden Sie sich für das Fahrtenbuch von Vimcar und sparen Sie so Geld und Zeit!

Autor:

Hoang Tam Pham

Senior Content & SEO Manager

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